Eine Bundesjury in Manhattan hat im Fall Hermès gegen den „Konzeptkünstler“ Mason Rothschild entschieden, dass die von diesem geschaffenen NFT-Marken keine echte Kunst darstellen. Auf dieser Grundlage wurden die Argumente des Künstlers zum Recht auf Selbstdarstellung zurückgewiesen und er wurde stattdessen wegen Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum angeklagt. Diese Entscheidung könnte ein wichtiger Präzedenzfall für die gesamte NFT-Token-Branche werden.
Rothschild wurde 2022 von Hermès angeklagt, weil er ein wiedererkennbares Bild der berühmten Birkin-Tasche der Marke nahm, eine Reihe verschiedener Bilder darauf basierte, indem er in einem Grafik-Editor Filter anwandte und das daraus resultierende Produkt eine Sammlung von NFT-Bildern namens „MetaBirkins“ nannte. Rothschild versuchte, den künstlerischen Wert von „MetaBirkins“ als Kommentar des Autors zur „Rolle der Tierquälerei in der Geschichte der Mode“ zu rechtfertigen. Den Markenvertretern gefiel der Kommentar nicht, und nachdem der Künstler mit dem Verkauf der Bilder begonnen hatte, beschlossen sie, ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen.